Allgemeine Geschäftsbedingungen
Piechotta GbR
Hanauer Straße 33
61137 Schöneck
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen von Glanz & Gloria – Piechotta GbR, insbesondere für Fahrzeugaufbereitung, Fahrzeugreinigung, Car Detailing, Lackaufbereitung, Politur, Lackversiegelungen, Leasingaufbereitung, Dellenentfernung sowie damit verbundene Leistungen.
- Vertragspartner des Kunden ist die Piechotta GbR, handelnd unter der Bezeichnung „Glanz & Gloria“.
- Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Vertragsschluss
- Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde einen von Glanz & Gloria angebotenen Termin und den damit verbundenen Leistungsumfang verbindlich bestätigt.
- Die Terminvereinbarung kann insbesondere persönlich, telefonisch, per E-Mail, WhatsApp oder über ein von Glanz & Gloria bereitgestelltes Buchungssystem erfolgen.
- Der jeweils vereinbarte Leistungsumfang und Preis wird dem Kunden vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt.
- Bei Fahrzeugaufbereitungen können Umfang und Preis von dem tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs abhängig sein. Auf der Website angegebene Preise, insbesondere „ab“-Preise, stellen daher – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – Richtpreise dar.
- Ein verbindlicher Endpreis kann gegebenenfalls erst nach Besichtigung bzw. Begutachtung des Fahrzeugs festgelegt werden.
3. Terminreservierung und Terminreservierungsgebühr
- Für die verbindliche Reservierung eines Termins wird eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 50,00 € erhoben.
- Mit Zahlung der Terminreservierungsgebühr wird die für den Kunden reservierte Arbeitszeit verbindlich eingeplant.
- Wird der vereinbarte Termin durchgeführt, wird die Terminreservierungsgebühr in voller Höhe auf den Rechnungsbetrag angerechnet.
- Die Terminreservierungsgebühr ist keine zusätzliche Gebühr für die Durchführung der Leistung. Sie wird bei Durchführung des vereinbarten Auftrags vollständig mit dem Rechnungsbetrag verrechnet.
- Bei einer Absage des Termins durch den Kunden wird die Terminreservierungsgebühr in Höhe von 50,00 € grundsätzlich nicht zurückerstattet.
- Bei einer Terminverschiebung bleibt die bereits gezahlte Terminreservierungsgebühr bestehen und wird bei Wahrnehmung des Ersatztermins vollständig mit dem Rechnungsbetrag verrechnet.
- Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
4. Terminverschiebung
- Eine Terminverschiebung ist nach vorheriger Abstimmung grundsätzlich möglich und erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit eines neuen Termins.
- Wird ein Termin mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin verschoben, entstehen hierfür keine zusätzlichen Kosten. Die bereits gezahlten 50,00 € werden beim Ersatztermin vollständig mit dem Rechnungsbetrag verrechnet.
- Auch bei einer kurzfristigeren Terminverschiebung bleibt die Terminreservierungsgebühr grundsätzlich bestehen.
- Wird aufgrund einer kurzfristigen Verschiebung der ursprünglich reservierte Termin nicht anderweitig vergeben und entsteht Glanz & Gloria dadurch ein weiterer nachweisbarer Ausfall, können zusätzliche Ausfallkosten entstehen.
5. Terminabsage und Nichterscheinen
- Kann der Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, ist Glanz & Gloria möglichst frühzeitig darüber zu informieren.
- Bei einer Absage durch den Kunden wird die Terminreservierungsgebühr von 50,00 € nicht zurückerstattet.
- Bei einer Absage weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen des Kunden kann Glanz & Gloria zusätzlich eine angemessene Ausfallentschädigung verlangen, sofern durch den ausgefallenen Termin ein entsprechender Ausfall entsteht.
- Bei der Berechnung eines solchen Ausfallanspruchs werden insbesondere ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen berücksichtigt, die durch eine anderweitige Vergabe des Termins erzielt wurden.
- Die bereits gezahlte Terminreservierungsgebühr von 50,00 € wird auf einen etwaigen weitergehenden Ausfallanspruch angerechnet.
- Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Glanz & Gloria bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Gesetzliche Ansprüche, insbesondere aus § 615 BGB, bleiben unberührt.
6. Verspätung
- Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin bzw. zur vereinbarten Uhrzeit bereitzustellen.
- Bei einer erheblichen Verspätung kann sich die zur Verfügung stehende Arbeitszeit entsprechend verkürzen.
- Ist aufgrund einer erheblichen Verspätung eine ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistung nicht mehr möglich, kann Glanz & Gloria den Leistungsumfang entsprechend anpassen oder einen neuen Termin vereinbaren.
- Entsteht Glanz & Gloria durch eine vom Kunden zu vertretende erhebliche Verspätung ein Ausfall, können die Regelungen zur Terminabsage und Ausfallentschädigung entsprechend Anwendung finden.
7. Zustand des Fahrzeugs
- Der Kunde ist verpflichtet, Glanz & Gloria über ihm bekannte Vorschäden und besondere Eigenschaften des Fahrzeugs zu informieren.
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Dies gilt insbesondere für:
- Vorschäden und Beschädigungen,
- nachlackierte Fahrzeugteile,
- folierte Fahrzeugteile,
- matte Lackierungen,
- empfindliche oder beschädigte Materialien,
- lose oder beschädigte Bauteile,
- bestehende Kratzer, Dellen oder Lackdefekte,
- bereits durchgeführte Reparatur- oder Aufbereitungsarbeiten.
- Das Ergebnis einer Fahrzeugaufbereitung hängt vom individuellen Zustand des Fahrzeugs ab.
- Eine vollständige Entfernung sämtlicher Kratzer, Flecken, Verfärbungen, Gerüche oder sonstiger Gebrauchsspuren kann daher nicht garantiert werden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Insbesondere bei tiefen Kratzern oder Beschädigungen kann eine vollständige Beseitigung technisch nicht möglich oder nicht sinnvoll sein.
8. Besondere Verschmutzungen und zusätzlicher Arbeitsaufwand
- Die vereinbarten Preise basieren auf dem bei der Terminvereinbarung zugrunde gelegten Fahrzeugzustand und Leistungsumfang.
- Bei außergewöhnlich starker Verschmutzung oder einem erheblich höheren Arbeitsaufwand kann ein zusätzlicher Preis entstehen.
-
Dies kann insbesondere bei folgenden Verschmutzungen der Fall sein:
- starke Tierhaare,
- starke Verschmutzungen durch Kinder,
- Erbrochenes oder andere biologische Verschmutzungen,
- starke Nikotin- oder Rauchbelastung,
- Schimmel,
- starke Verklebungen,
- außergewöhnlich starke Verschmutzungen des Innen- oder Außenbereichs.
- Soweit zusätzliche Kosten entstehen, wird der Kunde vor Durchführung der zusätzlichen Arbeiten darüber informiert.
- Zusätzliche Leistungen werden grundsätzlich nur nach Zustimmung des Kunden durchgeführt.
9. Persönliche Gegenstände
- Der Kunde wird gebeten, sämtliche persönlichen Gegenstände vor Übergabe des Fahrzeugs aus dem Fahrzeug zu entfernen.
- Für Gegenstände, die der Kunde im Fahrzeug belässt, gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
- Glanz & Gloria ist nicht verpflichtet, persönliche Gegenstände des Kunden aus dem Fahrzeug zu entfernen oder zu sortieren, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
10. Fahrzeugübergabe und Abholung
- Nach Abschluss der vereinbarten Arbeiten wird das Fahrzeug zur Abholung bereitgestellt.
- Der Kunde hat das Fahrzeug nach Möglichkeit bei der Abholung zu überprüfen.
- Offensichtliche Beanstandungen sollten möglichst unmittelbar bei der Fahrzeugübergabe mitgeteilt werden.
- Gesetzliche Gewährleistungs- und Mängelrechte bleiben hiervon unberührt.
11. Zahlungsbedingungen
- Die vereinbarte Vergütung ist nach Abschluss der Leistung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Die bei der Terminreservierung gezahlten 50,00 € werden bei Durchführung des Auftrags vollständig auf den Rechnungsbetrag angerechnet.
- Die Zahlung erfolgt über die von Glanz & Gloria angebotenen Zahlungsmöglichkeiten.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
12. Haftung
- Glanz & Gloria haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Für Schäden, die bereits vor Übergabe des Fahrzeugs vorhanden waren, haftet Glanz & Gloria nicht, sofern diese nicht durch Glanz & Gloria verursacht wurden.
- Für alters-, material- oder konstruktionsbedingte Eigenschaften des Fahrzeugs haftet Glanz & Gloria nicht.
- Dies gilt insbesondere für bereits beschädigte, poröse, lose oder anderweitig vorgeschädigte Bauteile, sofern der Schaden nicht durch die Arbeiten von Glanz & Gloria verursacht wurde.
- Die gesetzlichen Haftungsregelungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten bleiben unberührt.
13. Durchführung der Arbeiten
- Glanz & Gloria führt die vereinbarten Arbeiten fachgerecht und mit geeigneten Produkten und Verfahren durch.
- Die Auswahl der verwendeten Produkte und Arbeitsverfahren erfolgt unter Berücksichtigung des jeweiligen Fahrzeug- und Materialzustands.
- Eine bestimmte Marke oder ein bestimmtes Produkt wird nur verwendet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
14. Fahrzeugschlüssel
- Der Kunde übergibt Glanz & Gloria die für die Durchführung der vereinbarten Arbeiten erforderlichen Fahrzeugschlüssel.
- Die Schlüssel werden nach Abschluss der Arbeiten wieder an den Kunden übergeben.
- Der Kunde ist verpflichtet, Glanz & Gloria über Besonderheiten der Fahrzeugbedienung oder notwendige Hinweise zur Fahrzeugnutzung zu informieren.
15. Absage durch Glanz & Gloria
- Sollte Glanz & Gloria einen vereinbarten Termin aus einem von Glanz & Gloria zu vertretenden Grund nicht durchführen können, wird dem Kunden nach Möglichkeit zeitnah ein Ersatztermin angeboten.
- Kann kein geeigneter Ersatztermin vereinbart werden, wird eine bereits gezahlte Terminreservierungsgebühr von 50,00 € vollständig zurückerstattet.
- Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
16. Widerrufsrecht für Verbraucher
- Soweit dem Kunden bei einem außerhalb der Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht.
- Bei Dienstleistungen, die zu einem bestimmten Termin oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums erbracht werden sollen, können gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bestehen.
- Sofern Glanz & Gloria mit der Ausführung einer Dienstleistung vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden beginnt, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für einen vorzeitigen Beginn der Leistung.
17. Datenschutz
- Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung von Glanz & Gloria zu entnehmen.
18. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
- Gegenüber Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand der Sitz von Glanz & Gloria vereinbart.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.