Allgemeine Geschäftsbedingungen

Piechotta GbR
Hanauer Straße 33
61137 Schöneck

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen von Glanz & Gloria – Piechotta GbR, insbesondere für Fahrzeugaufbereitung, Fahrzeugreinigung, Car Detailing, Lackaufbereitung, Politur, Lackversiegelungen, Leasingaufbereitung, Dellenentfernung sowie damit verbundene Leistungen.
  2. Vertragspartner des Kunden ist die Piechotta GbR, handelnd unter der Bezeichnung „Glanz & Gloria“.
  3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Vertragsschluss

  1. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde einen von Glanz & Gloria angebotenen Termin und den damit verbundenen Leistungsumfang verbindlich bestätigt.
  2. Die Terminvereinbarung kann insbesondere persönlich, telefonisch, per E-Mail, WhatsApp oder über ein von Glanz & Gloria bereitgestelltes Buchungssystem erfolgen.
  3. Der jeweils vereinbarte Leistungsumfang und Preis wird dem Kunden vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt.
  4. Bei Fahrzeugaufbereitungen können Umfang und Preis von dem tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs abhängig sein. Auf der Website angegebene Preise, insbesondere „ab“-Preise, stellen daher – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – Richtpreise dar.
  5. Ein verbindlicher Endpreis kann gegebenenfalls erst nach Besichtigung bzw. Begutachtung des Fahrzeugs festgelegt werden.

3. Terminreservierung und Terminreservierungsgebühr

  1. Für die verbindliche Reservierung eines Termins wird eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 50,00 € erhoben.
  2. Mit Zahlung der Terminreservierungsgebühr wird die für den Kunden reservierte Arbeitszeit verbindlich eingeplant.
  3. Wird der vereinbarte Termin durchgeführt, wird die Terminreservierungsgebühr in voller Höhe auf den Rechnungsbetrag angerechnet.
  4. Die Terminreservierungsgebühr ist keine zusätzliche Gebühr für die Durchführung der Leistung. Sie wird bei Durchführung des vereinbarten Auftrags vollständig mit dem Rechnungsbetrag verrechnet.
  5. Bei einer Absage des Termins durch den Kunden wird die Terminreservierungsgebühr in Höhe von 50,00 € grundsätzlich nicht zurückerstattet.
  6. Bei einer Terminverschiebung bleibt die bereits gezahlte Terminreservierungsgebühr bestehen und wird bei Wahrnehmung des Ersatztermins vollständig mit dem Rechnungsbetrag verrechnet.
  7. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

4. Terminverschiebung

  1. Eine Terminverschiebung ist nach vorheriger Abstimmung grundsätzlich möglich und erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit eines neuen Termins.
  2. Wird ein Termin mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin verschoben, entstehen hierfür keine zusätzlichen Kosten. Die bereits gezahlten 50,00 € werden beim Ersatztermin vollständig mit dem Rechnungsbetrag verrechnet.
  3. Auch bei einer kurzfristigeren Terminverschiebung bleibt die Terminreservierungsgebühr grundsätzlich bestehen.
  4. Wird aufgrund einer kurzfristigen Verschiebung der ursprünglich reservierte Termin nicht anderweitig vergeben und entsteht Glanz & Gloria dadurch ein weiterer nachweisbarer Ausfall, können zusätzliche Ausfallkosten entstehen.

5. Terminabsage und Nichterscheinen

  1. Kann der Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, ist Glanz & Gloria möglichst frühzeitig darüber zu informieren.
  2. Bei einer Absage durch den Kunden wird die Terminreservierungsgebühr von 50,00 € nicht zurückerstattet.
  3. Bei einer Absage weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen des Kunden kann Glanz & Gloria zusätzlich eine angemessene Ausfallentschädigung verlangen, sofern durch den ausgefallenen Termin ein entsprechender Ausfall entsteht.
  4. Bei der Berechnung eines solchen Ausfallanspruchs werden insbesondere ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen berücksichtigt, die durch eine anderweitige Vergabe des Termins erzielt wurden.
  5. Die bereits gezahlte Terminreservierungsgebühr von 50,00 € wird auf einen etwaigen weitergehenden Ausfallanspruch angerechnet.
  6. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Glanz & Gloria bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  7. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere aus § 615 BGB, bleiben unberührt.

6. Verspätung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin bzw. zur vereinbarten Uhrzeit bereitzustellen.
  2. Bei einer erheblichen Verspätung kann sich die zur Verfügung stehende Arbeitszeit entsprechend verkürzen.
  3. Ist aufgrund einer erheblichen Verspätung eine ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistung nicht mehr möglich, kann Glanz & Gloria den Leistungsumfang entsprechend anpassen oder einen neuen Termin vereinbaren.
  4. Entsteht Glanz & Gloria durch eine vom Kunden zu vertretende erhebliche Verspätung ein Ausfall, können die Regelungen zur Terminabsage und Ausfallentschädigung entsprechend Anwendung finden.

7. Zustand des Fahrzeugs

  1. Der Kunde ist verpflichtet, Glanz & Gloria über ihm bekannte Vorschäden und besondere Eigenschaften des Fahrzeugs zu informieren.
  2. Dies gilt insbesondere für:
    • Vorschäden und Beschädigungen,
    • nachlackierte Fahrzeugteile,
    • folierte Fahrzeugteile,
    • matte Lackierungen,
    • empfindliche oder beschädigte Materialien,
    • lose oder beschädigte Bauteile,
    • bestehende Kratzer, Dellen oder Lackdefekte,
    • bereits durchgeführte Reparatur- oder Aufbereitungsarbeiten.
  3. Das Ergebnis einer Fahrzeugaufbereitung hängt vom individuellen Zustand des Fahrzeugs ab.
  4. Eine vollständige Entfernung sämtlicher Kratzer, Flecken, Verfärbungen, Gerüche oder sonstiger Gebrauchsspuren kann daher nicht garantiert werden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  5. Insbesondere bei tiefen Kratzern oder Beschädigungen kann eine vollständige Beseitigung technisch nicht möglich oder nicht sinnvoll sein.

8. Besondere Verschmutzungen und zusätzlicher Arbeitsaufwand

  1. Die vereinbarten Preise basieren auf dem bei der Terminvereinbarung zugrunde gelegten Fahrzeugzustand und Leistungsumfang.
  2. Bei außergewöhnlich starker Verschmutzung oder einem erheblich höheren Arbeitsaufwand kann ein zusätzlicher Preis entstehen.
  3. Dies kann insbesondere bei folgenden Verschmutzungen der Fall sein:
    • starke Tierhaare,
    • starke Verschmutzungen durch Kinder,
    • Erbrochenes oder andere biologische Verschmutzungen,
    • starke Nikotin- oder Rauchbelastung,
    • Schimmel,
    • starke Verklebungen,
    • außergewöhnlich starke Verschmutzungen des Innen- oder Außenbereichs.
  4. Soweit zusätzliche Kosten entstehen, wird der Kunde vor Durchführung der zusätzlichen Arbeiten darüber informiert.
  5. Zusätzliche Leistungen werden grundsätzlich nur nach Zustimmung des Kunden durchgeführt.

9. Persönliche Gegenstände

  1. Der Kunde wird gebeten, sämtliche persönlichen Gegenstände vor Übergabe des Fahrzeugs aus dem Fahrzeug zu entfernen.
  2. Für Gegenstände, die der Kunde im Fahrzeug belässt, gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
  3. Glanz & Gloria ist nicht verpflichtet, persönliche Gegenstände des Kunden aus dem Fahrzeug zu entfernen oder zu sortieren, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

10. Fahrzeugübergabe und Abholung

  1. Nach Abschluss der vereinbarten Arbeiten wird das Fahrzeug zur Abholung bereitgestellt.
  2. Der Kunde hat das Fahrzeug nach Möglichkeit bei der Abholung zu überprüfen.
  3. Offensichtliche Beanstandungen sollten möglichst unmittelbar bei der Fahrzeugübergabe mitgeteilt werden.
  4. Gesetzliche Gewährleistungs- und Mängelrechte bleiben hiervon unberührt.

11. Zahlungsbedingungen

  1. Die vereinbarte Vergütung ist nach Abschluss der Leistung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Die bei der Terminreservierung gezahlten 50,00 € werden bei Durchführung des Auftrags vollständig auf den Rechnungsbetrag angerechnet.
  3. Die Zahlung erfolgt über die von Glanz & Gloria angebotenen Zahlungsmöglichkeiten.
  4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

12. Haftung

  1. Glanz & Gloria haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Für Schäden, die bereits vor Übergabe des Fahrzeugs vorhanden waren, haftet Glanz & Gloria nicht, sofern diese nicht durch Glanz & Gloria verursacht wurden.
  3. Für alters-, material- oder konstruktionsbedingte Eigenschaften des Fahrzeugs haftet Glanz & Gloria nicht.
  4. Dies gilt insbesondere für bereits beschädigte, poröse, lose oder anderweitig vorgeschädigte Bauteile, sofern der Schaden nicht durch die Arbeiten von Glanz & Gloria verursacht wurde.
  5. Die gesetzlichen Haftungsregelungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten bleiben unberührt.

13. Durchführung der Arbeiten

  1. Glanz & Gloria führt die vereinbarten Arbeiten fachgerecht und mit geeigneten Produkten und Verfahren durch.
  2. Die Auswahl der verwendeten Produkte und Arbeitsverfahren erfolgt unter Berücksichtigung des jeweiligen Fahrzeug- und Materialzustands.
  3. Eine bestimmte Marke oder ein bestimmtes Produkt wird nur verwendet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

14. Fahrzeugschlüssel

  1. Der Kunde übergibt Glanz & Gloria die für die Durchführung der vereinbarten Arbeiten erforderlichen Fahrzeugschlüssel.
  2. Die Schlüssel werden nach Abschluss der Arbeiten wieder an den Kunden übergeben.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, Glanz & Gloria über Besonderheiten der Fahrzeugbedienung oder notwendige Hinweise zur Fahrzeugnutzung zu informieren.

15. Absage durch Glanz & Gloria

  1. Sollte Glanz & Gloria einen vereinbarten Termin aus einem von Glanz & Gloria zu vertretenden Grund nicht durchführen können, wird dem Kunden nach Möglichkeit zeitnah ein Ersatztermin angeboten.
  2. Kann kein geeigneter Ersatztermin vereinbart werden, wird eine bereits gezahlte Terminreservierungsgebühr von 50,00 € vollständig zurückerstattet.
  3. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

16. Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Soweit dem Kunden bei einem außerhalb der Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht.
  2. Bei Dienstleistungen, die zu einem bestimmten Termin oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums erbracht werden sollen, können gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bestehen.
  3. Sofern Glanz & Gloria mit der Ausführung einer Dienstleistung vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden beginnt, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für einen vorzeitigen Beginn der Leistung.

17. Datenschutz

  1. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung von Glanz & Gloria zu entnehmen.

18. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
  3. Gegenüber Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand der Sitz von Glanz & Gloria vereinbart.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.